Überspannungsschutz ist jetzt Pflicht

Die Übergangsfrist für die DIN VDE 0100-443/-534 ist jetzt abgelaufen. Das bedeutet, dass Überspannungsschutz im privaten und im kleinen Gewerbebau grundsächlich Pflicht ist.

DIN VDE 0100-443 – das sind die neuen Vorschriften: Der Einbau der Überspannungs-Schutzenrichtung ( SPD – englischer Ausdruck für  Surge Protective Device )  ist gefordert, wenn kurzzeitige Überspannungen Auswirkungen auf potenzielle Ansammlungen von Menschen haben können wie beispielsweise  in großen  (Wohn)-Gebäuden, Büros, Schulen oder Einzelpersonen  in Wohngebäuden sowie kleinen Büros, wenn in diesen Häusern Betriebsmittel der Überspannungskategorie 1 oder 2 installiert werden.

Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, ortsveränderliche Werkzeuge und elektronische Verbraucher.  Auf Basis dieser Vorschrift muss auch im Wohn- und Zweckbau SPD installiert werden.

Berücksichtigung von Schaltspannungen :  Schalten von induktiver, kapazitiver Lasten (Klimaanlagen Umrichter); Schalten hoher Lastströme (Durchlauferhitzer); Zuschalten von zusätzlichen Einspeisungen .

Bis zum jetzigen Zeitpunkt, also vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift, wurden nur Schutzmaßnamen für Überspannungen gefordert, die von außen über die Netzversorgung auftreten.

Der Einbauort muss so nah wie möglich am Einspeisepunkt erfolgen. Es müssen auch Störquellen berücksichtigt werden, in diesen Fall muss der SPD ebenfalls so nah wie möglich am Verursacher eingebaut werden.  Der Schutzbereich vom SPD wird jetzt in der Norm berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der maximale Abstand zwischen SPD und den zu schützenden Geräten nicht mehr als 10 Meter Leitungslänge betragen sollte. Ist der Abstand baulich bedingt nicht einzuhalten, muss ein zusätzlicher SPD eingebaut werden.